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10. Gesundheitswirtschaft
Vorgaben
- Zusammenarbeit mit Fachkreisangehörigen und Patientenorganisationen
- Zuweisungen, Verordnungen, Empfehlungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt
- Studien und Anwendungsbeobachtungen
- Drittmittel, Spenden & Sponsoring
- Zuwendungen, Fortbildungen, Einladungen, Geschenke und Bewirtung
Erläuterungen
Für die hoch regulierte Gesundheitsindustrie ist die Beachtung von Compliance – insbesondere aufgrund der Neuregelung zur Bestechung Angehöriger eines Heilberufs nach § 299a StGB – ausgesprochen wichtig.
Das Modul Gesundheitswirtschaft baut auf dem Grundmodul auf und vertieft die spezifische Problemstellung insbesondere aus Sicht der Industrie, Kranken- und Pflegehäuser, Leistungserbringer und der übrigen Beteiligten der Gesundheitsbranche.
