7.5 Lieferkette und ESG

7.5.1 Vorgaben

  • Implementierung einer unternehmensinternen Lieferkettenstrategie
  • Einrichtung und fortlaufende Überprüfung eines Risikomanagementsystems
  • Erfassung von Daten im ESG-Bereich durch das Unternehmen
  • Bewusstsein über Branchen-, Länder-, Produkt- und Lieferantenrisiken
  • Detaillierte Risikoermittlung in den einschlägigen Bereichen
  • Bewertung und Priorisierung der erfassten Risiken
  • Durchführung risikospezifischer Abhilfemaßnahmen

7.5.2 Erläuterungen

Die Anforderungen an die Einhaltung gesetzlicher und bußgeldbewährter Verpflichtungen für den Bereich Lieferketten sind komplex und werden den kommenden Jahren mit der CSDDD auf europäischer Ebene verschärft. Insoweit praktisch relevant sind insbesondere Menschenrechts- und Umweltrisiken, die in vielen Facetten auftreten können. Beispielsweise ist die Verhinderung von Kinderarbeit und Sklaverei, die Einhaltung des Arbeitsschutzes, der Umgang mit Schadstoffen sowie eine kontrollierte Entsorgung von Abfallprodukten zu nennen. Aus wirtschaftlicher Sicht können Missachtungen in diesen Bereichen rasant medial verbreitet werden und zu einem erheblichen Umsatzrückgang und spürbar fortdauernden Imageschäden führen.

 

Dieses Modul soll auch solchen Unternehmen offenstehen, die nicht dem LkSG unterliegen und so die Möglichkeit geben, ihre Lieferkettenstrategie nach außen darzustellen.