Entzug des Zertifikats

Bei Verdacht auf Compliance-Verstöße durch ein zertifiziertes Unternehmen erfolgt zunächst eine Anhörung durch Pro Honore e.V. Pro Honore e.V. bewertet den Sachverhalt und gibt eine Empfehlung an die Handelskammer Hamburg ab.

Handlungsoptionen

Die grundsätzlichen Handlungsoptionen sind Einstellung des Verfahrens, ggf. nach Behebung eines Problems im Unternehmen, eine Abmahnung bei minder schweren Verstößen und der Entzug des Zertifikats in schweren Fällen.

Die Entscheidung trifft die Handelskammer Hamburg als Zertifikatsgeberin. Das Unternehmen kann dagegen das Clearing Board anrufen.

Folgen des Entzugs

Wird das Recht zur Führung des Hamburger Compliance Zertifikats aberkannt, hat das Unternehmen sofort die Zertifizierungsurkunde, sämtliche Kopien der Urkunde und Dateien herauszugeben und in elektronischen Medien zu löschen.
Ferner hat das Unternehmen die Verwendung des Hamburger Compliance Zertifikats sowohl intern als auch extern zu unterlassen, alle Werbemittel oder Schriftstücke, die das Zertifikat tragen, zu vernichten und es darf keine Schriftstücke oder Werbemittel mit dem Verweis auf das Hamburger Compliance Zertifikat mehr in den Umlauf geben.

Streitfälle

In Streitfällen kann das Clearing Board eingeschaltet werden.